Projektentwickler müssen in Thüringen seit dem 1. Juli 2024 betroffene Kommunen an den Erträgen neu errichteter oder repowerter Windkraftanlagen beteiligen. So will es das neue Windenergie-Beteiligungs-Gesetz, das der Thüringer Landtag am 12. Juni 2024 verabschiedet hat. Es geht um durchaus stattliche Beträge. Das soll zur besseren Akzeptanz der Bürger vor Ort beitragen und dem Ausbau der Windkraft an Land neuen Schwung verleihen.
Windkraft muss ausgebaut werden
Die Windkraft an Land und PV sind ein wichtiger Baustein der Energiewende. Wenn das verbindlich beschlossene nationale Klimaziel eines Ökostromanteils von 65 Prozent an der Stromerzeugung bis 2030 erreicht werden soll, muss der Ausbau beschleunigt werden. Eine gewaltige Aufgabe, die ohne die Mitwirkung und Akzeptanz der Anrainer-Kommunen nicht zu stemmen ist. Aber es winken neben Gewerbesteuereinnahmen die jetzt für Thüringen verpflichtende Ertragsbeteiligung an Windkraftanlagen auf ihrem Gemeindegebiet.
Es winkt viel Geld
Der § 6 im EEG 2023 sieht unter der Überschrift „Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau“ nur eine freiwillige Zahlung von Windinvestoren an die betroffenen Kommunen vor. Thüringen hat das jetzt verpflichtend gemacht. Im Gesetz ist die Höhe der „einseitigen Zuwendung ohne Gegenleistung“ festgelegt: Sie beträgt 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde. Bei modernen Windrädern summiert sich das auf bis zu 30.000 Euro im Jahr – pro Windrad.
(Siehe dazu: PV-Freiflächen als kommunale Einnahmequelle)
Welche Kommune ist „betroffen“?
Als betroffen im Sinne des Gesetzes gelten Standortgemeinden, bei denen die Turmmitte der Windräder oder die PV-Freiflächenanlage in einem Umkreis von 2,5 Kilometern zu ihrem Gemeindegebiet stehen.
Schneidet dieser Radius das Gebiet mehrerer Kommunen, so ist der Betrag anteilig aufzuteilen. Jetzt liegt es mit an den Kommunen, darauf hinzuwirken, dass entsprechende Vorrangflächen für Windräder und PV-Anlagen ausgewiesen werden und sie vorteilhafte Verträge mit den Betreibern aushandeln.
Die TEAG-Unternehmen beteiligen Kommunen
Die TEAG Solar GmbH sowie die Windkraft Thüringen GmbH & Co. KG, ein Gemeinschaftsunternehmen von 14 Thüringer Energieversorgungsunternehmen, haben bisher schon von der Soll-Bestimmung des §6 EEG 2023 Gebrauch gemacht. Beide Unternehmen beteiligen schon länger Kommunen vor Ort am Ertrag der Windräder bzw. PV-Freiflächenanlagen auf ihrem Gemeindegebiet.
Die WKT siedelt den Sitz der Betreibergesellschaften der von ihr betriebenen Windparks zudem gezielt in den dortigen Kommunen an. Dadurch kommt den Windkommunen der maximale Anteil der Gewerbesteuer den zugute. Die WKT sucht außerdem bevorzugt Gemeinden, die mit ihr gemeinsam eigene Windparks realisieren wollen. Bürger können beispielsweise davon finanziell über vergünstigte Stromprodukte profitieren. Auf Wunsch beteiligt sich die WKT auch an örtlichen Bürgerenergiegenossenschaften.