Allgemeines
Laut § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen Energieversorgungsunternehmen für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung öffentlich bekanntgeben und im Internet veröffentlichen sowie zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden versorgen.
TEAG Thüringer Energie liefert ihren Kunden elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz aufgrund der jeweils geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV).
Informationen rund um die Ersatzversorgung, die nach den Bestimmungen des § 38 EnWG und § 3 StromGVV erfolgt, finden Sie hier.
Preisinformation
Die gültigen Grundversorgungspreise für Strom gelten gemäß § 36 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auch weiterhin für bisherige Grundversorgungskunden, deren Verbrauchsstellen sich nach der aktuellen Feststellung des zuständigen Netzbetreibers außerhalb des Grundversorgungsgebietes der TEAG Thüringer Energie AG befinden.
Die aktuell gültige Preisliste können Sie hier herunterladen:
Verfügbarkeit
Die Grund- und Ersatzversorgung ist nur im Grundversorgungsgebiet Strom der TEAG Thüringer Energie verfügbar. Die Grundversorgung ist möglich für Haushaltskunden (und Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh). Das notwendige Formular für den Antrag auf Belieferung in der Grundversorgung können Sie hier herunterladen:
Kundenservice
Als TEAG-Kunde haben Sie mit unserem Online-Kundenportal EnergieBanking bequemen Zugriff auf Ihre TEAG-Verträge. So können Sie beispielsweise den Bearbeitungsstand Ihres Vertrages einsehen, Rechnungen abrufen, Zählerstände melden, persönliche Daten ändern oder Umzüge melden. Mit der dazugehörigen App haben Sie Ihre Daten immer und überall schnell und einfach griffbereit. Supportanfragen können Sie jederzeit über unsere Kontaktformulare an uns richten oder über den Chat mit uns ins Gespräch kommen. Unsere umfangreichen FAQ bieten zusätzliche Hilfestellung. Darüber hinaus steht Ihnen unser telefonischer Kundenservice von Montag bis Freitag für alle Belange rund um Ihren Stromvertrag zur Verfügung.
Laufzeit
Das Grundversorgungsverhältnis Strom hat keine Erstlaufzeit und läuft unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.
Abrechnung/Bezahlung
Sie können die Bezahlung Ihrer monatlichen Abschläge und Rechnungsbeträge bequem und einfach per SEPA-Lastschrift vornehmen lassen oder auch per Überweisung selbst vornehmen. Es wird in der Regel keine Vorauszahlung gefordert.
Soweit nicht anders gewünscht, erhalten Sie einmal jährlich eine Abrechnung. In der Regel werden monatliche Abschläge erhoben. In der Rechnung werden die für den Verbrauch im Abrechnungszeitraum geleisteten Abschläge verrechnet. Eine Musterrechnung mit zusätzlichen Erläuterungen finden Sie hier: Musterrechnung Strom/ Erdgas