Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
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Lieferkettensorgfaltspflichten

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder LksG) verpflichtet Unternehmen mit Sitz in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten sowie zum Schutz der Umwelt in ihren Lieferketten und fordert die Umsetzung von unterschiedlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.


Kernelemente des Gesetzes sind u.a. die Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung und die Einrichtung eines sogenannten Beschwerdeverfahrens.

Grundsatzerklärung

Gemäß § 6 Abs. 2 LkSG müssen Unternehmen eine Grundsatzerklärung über ihre Menschenrechtsstrategie abgeben. Die beigefügte Grundsatzerklärung wird durch den Vorstand der TEAG abgegeben.

Beschwerdeverfahren

Die TEAG hat ein zentrales, IT-gestütztes Meldeportal zur Erfüllung der Verpflichtung der Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens nach LkSG etabliert. Über dieses Meldeportal können Sie stets vertraulich und auf Wunsch auch anonym, Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten abgeben.

Alternativ können Sie auch auf folgendem Postweg, Hinweise im Sinne des Beschwerdeverfahren nach LkSG kommunizieren:

TEAG Thüringer Energie AG
z.Hd. Menschenrechtsbeauftragter
Schwerborner Str. 30
99087 Erfurt

Datenschutzhinweis: Wir, die TEAG Thüringer Energie AG, verarbeiten ggf. personenbezogene Daten im Rahmen der Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nach § 8 LkSG. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzinformation.