Teilnahmebedingungen: Verlosung – Sommerferien

1. Gewinnspiel

Die TEAG Thüringer Energie AG, im Folgenden TEAG genannt, verlost unter allen Teilnehmern*, welche im Zeitraum vom 24. Juni 2024, 12 Uhr, bis 2. August 2024, 18 Uhr, ein Foto ihres schönsten Urlaubserlebnisses an socialmedia@teag.de senden, 10 x einen Gutschein im Wert von 50 Euro für den Aktivpark Hohenfelden (weitere Infos unter 3.b.). Die Gewinner müssen ihre Daten rechtzeitig übermitteln (3.c.).

2. Veranstalter, Teilnahmeberechtigung

a. Veranstalter
TEAG Thüringer Energie AG
Energieversorger
Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt
https://www.thueringerenergie.de

b. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche und geschäftsfähige Person ab Vollendung des 18. Lebensjahres mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgenommen sind Mitarbeiter der TEAG-Gruppe und deren Familienangehörige sowie Wiederverkäufer.
Personen nehmen am Gewinnspiel teil, indem sie ein Foto ihres selbstgemalten Bildes ihres schönsten Urlaubserlebnisses an socialmedia@teag.de senden. Die Teilnahme ist vom 24. Juni 2024, 12 Uhr, bis zum 2. August 2024, 18 Uhr, möglich.

3. Durchführung des Gewinnspiels

a. Allgemeines

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Es entstehen keine offenen oder versteckten Folgekosten. Ausgenommen hiervon sind Kosten die aus Inanspruchnahme von Datenvolumen aus dem jeweiligen Telekommunikationsvertrag entstehen können. Jeder Teilnehmer kann teilnehmen, so oft er möchte, ist aber jeweils nur einmal gewinnberechtigt.
 

Die TEAG behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit vorzeitig zu beenden, zu verändern oder auszusetzen (z.B. aus logistischen oder rechtlichen Gründen). Durch eine vorzeitige Beendigung, Veränderung oder Aussetzung des Gewinnspiels hat der Teilnehmer keinerlei Ansprüche gegenüber der TEAG. Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernimmt die TEAG keine Haftung.

Die TEAG ist berechtigt, einzelne Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen oder einzelnen Teilnehmern den Gewinn zu versagen. Dies gilt vor allem bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen. In diesen Fällen kann der Gewinn auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden.

b. Gewinn

Die TEAG verlost 10 x einen Gutschein im Wert von 50 Euro für den Aktivpark Hohenfelden unter allen Teilnehmern, welche im Zeitraum vom 24. Juni 2024, 12 Uhr, bis zum 2. August 2024, 18 Uhr, ein Foto ihres selbstgemalten Bildes ihres schönsten Urlaubserlebnisses an socialmedia@teag.de senden.

Ein Anspruch auf Auszahlung des Barwertes des jeweiligen Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht umgetauscht werden und ist nicht übertragbar.

c. Ablauf und Dauer

Das Gewinnspiel beginnt am 24. Juni 2024, um 12 Uhr, und endet am 2. August 2024, um 18 Uhr. Nach Beendigung des Gewinnspiels entscheidet das Los durch zufällige Auswahl über die Gewinner. Die Gewinner werden unter allen Foto-Einsendungen ihres selbstgemalten Bildes ausgelost.

Die TEAG informiert die Gewinner per E-Mail (verwendet wird die bei der Foto-Einsendung an TEAG übermittelte E-Mailadresse) und leitet darin weitere Informationen sowie einen Link zu einem Kontaktformular weiter. Dieses Kontaktformular muss innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung ausgefüllt und an TEAG versendet werden, um den Gewinn zu erhalten. Das Kontaktformular liegt auf einer Unterseite der TEAG-Website. Für die Anmeldung notwendige Daten sind der Vor- und Nachname, die E-Mail-Adresse sowie die postalische Anschrift. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit der von ihm angegebenen Daten selbst verantwortlich. Falschangaben oder Fehler in den Angaben gehen allein zu Lasten des Teilnehmers.

Die TEAG wird den Gewinn nach Erhalt des ausgefüllten Kontaktformulars unverzüglich an den jeweiligen Gewinner auf dem Postweg versenden.

Hat ein Gewinner das Kontaktformular nicht innerhalb der Frist von 2 Tagen ausgefüllt und an TEAG versendet, erlischt der Gewinnanspruch. TEAG ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.

4. Urheberrecht

Mit der Einsendung eines Fotos eines selbstgemalten Bildes erklärt der Teilnehmer, dass er der Urheber sowohl des selbstgemalten Bildes als auch des eingesendeten Fotos ist und er damit uneingeschränkt über die Nutzungsrechte am selbstgemalten Bild als auch am Foto verfügt. Der Teilnehmer bestätigt weiterhin, dass sowohl das selbstgemalte Bild als auch das von ihm zugesendete Foto frei von Rechten Dritter sind. Der Teilnehmer stellt die TEAG bereits jetzt gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter frei.   

5. Nutzungsrecht

Mit der Einsendung des Fotos seines selbstgemalten Bildes räumt der Teilnehmer der TEAG das einfache, unentgeltliche, unwiderrufliche Recht ein, dieses in einem zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzten Rahmen zu nutzen. Das Foto darf unverändert oder in geänderter Form zu Werbe- oder zu redaktionellen Zwecken vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet werden. Diese Rechte stehen auch Dritten zu, die im Einverständnis der TEAG handeln. Dazu zählen insbesondere auch die Tochterunternehmen des TEAG-Konzerns. Das Nutzungsrecht erstreckt sich auf alle Formen der Nutzung, insbesondere auch im TEAG-Intranet, Internet einschließlich Social Media, auf Flyer, Werbebroschüren und Kundenpublikationen sowie im Rahmen von Unternehmenspräsentationen, wie z. B. auf Messen. Das Nutzungsrecht besteht unabhängig von einem möglichen Gewinn.

6. Haftung

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen die TEAG (im Folgenden „Schadensersatzansprüche“ genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus diesem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die wesentlichen Vertragspflichten der TEAG bestehen in der Weitergabe des Gewinns.

Ausgeschlossen ist ferner jegliche Haftung der TEAG für das Bestehen der technischen Voraussetzungen der fristgerechten Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere für die fortwährende Verfügbarkeit und den ständigen technischen Zugang der Gewinnspielseite, sofern dies durch Einflüsse geschieht, die außerhalb der Kontrolle der TEAG liegen.
 

Im Übrigen sind Mangelhaftungsansprüche hinsichtlich des Gewinns gegenüber der TEAG ausgeschlossen. Eigenständige Garantieerklärungen gibt die TEAG nicht ab, es sei denn, dies geschieht ausdrücklich.

Das Gewinnspiel wird weder von Facebook noch von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook und Instagram sind lediglich die Plattformen, auf der die TEAG das Gewinnspiel bewirbt.

7. Schlussbestimmungen

a. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

b. Die Durchführung des Gewinnspiels, das Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer, sowie diese Teilnahmeregeln einschließlich ihrer Auslegung unterstehen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.

Mit der Einsendung eines Fotos seines selbstgemalten Bildes erklärt sich der Gewinnspielteilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

* Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.