Das Angebot der TEAG zur Direktvermarktung von EEG-Anlagen bei denen die gesetzliche Förderung bereits ausgelaufen ist.
TEAG

Sonstige Direktvermarktung

Die gesetzliche Förderung für die ersten EEG-Anlagen läuft zum 31.12.2020 aus. Betroffen sind, mit Ausnahme von Wasserkraftanlagen, alle EEG-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 01.01.2001. Mit dem Ende der Förderung endet auch die gesetzliche Vergütungsverpflichtung der Netzbetreiber für den erzeugten und eingespeisten Strom. Gemäß der aktuell gültigen Gesetzgebung entfällt damit ab dem 01.01.2021 die Zahlung einer EEG- und/oder Marktprämienvergütung.

Ihre professionelle Perspektive

  • Finanzielle Planungssicherheit
  • Individuelle Vertragsgestaltung auf Basis der Leistungsfähigkeit Ihrer Altanlagen
  • Zeitlich variable Vermarktungsverträge
  • Bilanzkreismanagement
  • Herkunftsnachweis-Service

Direktvermarktungspflicht seit 1. Januar 2016

Für Neuanlagen mit mehr als 100 kW installierter Leistung ist die Direktvermarktung seit 1. Januar 2016 verpflichtend. Für Betreiber von Bestandsanlagen besteht weiterhin die Möglichkeit, zwischen der geförderten Direktvermarktung und der fixen Einspeisevergütung zu wählen. Wir sagen Ihnen gerne, welche Erlös-Chancen sich daraus für Sie ergeben. Profitieren Sie von unserer Erfahrung: Seit 2009 ist die TEAG in der DirektVermarktung tätig - im Jahr 2019 betreute die TEAG ein EEG-Portfolio von 206 GWh (Gigawattstunden).

Technische Anforderungen

Die TEAG setzt, je nach Erzeugungsanlage, technische Anforderungen voraus:

Solar, Windenergie, Biomasse

Verfügbarkeit einer Mess- und Kommunikationseinrichtung und einer Fernsteuerung mit folgenden Merkmalen:

  • Abruf der Ist-Einspeisung der Erneuerbare-Energie-Anlage durch Bevollmächtigte Dritte nach § 36 EEG 2014
  • Ferngesteuerte Einspeisung der Erneuerbare-Energie-Anlage durch Bevollmächtigte Dritte nach § 36 EEG 2014
  • Nachvollziehbarkeit der Lastmanagementeinsätze durch den Bevollmächtigten Dritten
  • Keine Beschränkung des Netzbetreibers zum Einspeisemanagement nach §9 und § 14 EEG 2014
  • Standards: DLMS / EN62056-21

BHKW (Post-KWKG)

  • Keine Mess- und Kommunikationseinrichtung benötigt, da die Anlage keiner Prognose bedarf
  • Kontakt

    Sie möchten von der Direktvermarktung profitieren und interessieren sich für unser Angebot? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne!

    Jetzt Kontakt mit unseren Energieexperten aufnehmen
    Brian Jackson/stock.adobe.com