Die TEAG Ersatzversorgung mit Strom und Erdgas für Geschäftskunden
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Ersatzversorgung mit Strom und Erdgas

Allgemeines

Die Ersatzversorgung durch den Grundversorger in Niederspannung oder Niederdruck erfolgt nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), wenn der Letztverbraucher Energie aus dem Versorgungsnetz bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn Sie Energie beziehen und der von Ihnen gewählte Lieferant nicht in der Lage ist, die Versorgung (rechtzeitig) aufzunehmen bzw. fortzuführen.

Gründe für die Belieferung in der Ersatzversorgung können beispielsweise sein:

  • Kündigung des Netznutzungs- bzw. Bilanzkreisvertrages des bisherigen Lieferanten durch den Netzbetreiber
  • Insolvenz des bisherigen Lieferanten
  • Kündigung des bisherigen Lieferanten oder des Kunden selbst und fortgesetzter Bezug von Strom/Gas, ohne dass dies auf Basis eines neuen Liefervertrages erfolgt
  • Versorgungslücke zwischen zwei Lieferverhältnissen

Preisinformation

Die aktuell gültigen Preise für die Ersatzversorgung können Sie hier herunterladen.
Als Gewerbekunde mit einem Verbrauch bis 10.000 kWh pro Jahr (Haushaltskunden im Sinne von §3 Nr. 22 EnWG) finden Sie die gültigen Preisblätter und weitere Informationen auf dieser Seite.

Strom:

Erdgas:

Verfügbarkeit

Die Ersatzversorgung in Niederspannung bzw. Niederdruck durch die TEAG erfolgt nur im Grundversorgungsgebiet der TEAG Thüringer Energie.

Laufzeit

Die Ersatzversorgung mit Strom bzw. Erdgas erfolgt nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 38 EnWG und maximal für 3 Monaten. Nach Ablauf der 3 Monate müssen Nicht-Haushaltskunden mit einer Unterbrechung der Versorgung durch den Netzbetreiber rechnen, wenn bis dahin kein Lieferant die Versorgung auf vertraglicher Basis übernommen hat.
Die Beendigung der Ersatzversorgung ist jederzeit möglich. Haushaltskunden, die aufgrund der Kündigung des Netznutzungs- bzw. Bilanzkreisvertrages des bisherigen Lieferanten durch Netzbetreiber in der Ersatzversorgung beliefert werden, können frühestens nach Ablauf von 3 Monaten seit dem Beginn der Ersatzversorgung in die Grundversorgung wechseln; der Abschluss eines Produktvertrages ist jederzeit möglich.

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Rechtliche Grundlagen

Bild: Schriftliche Dokumente werden gelesen
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Als Ihr Energielieferant sind uns Transparenz und offene Kommunikation sehr wichtig. Kleingedrucktes wird bei der TEAG Thüringer Energie extra großgeschrieben. Alle vertragsrelevanten Rechtsgrundlagen und weiterführenden Information finden Sie deshalb nachfolgend als Download.

Downloads

  • Bild: Gewerbekunden vor ihrem Geschäft
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    Tarife für Gewerbekunden

    Mit unseren Strom- und Erdgas-Tarifen für Gewerbekunden ist Ihr Unternehmen langfristig und zuverlässig versorgt.

  • Bild: Geschäftspartner geben sich die Hände
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    Tarife für Großkunden

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