Seit 1. Januar 2023 müssen beantragte Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie Wärmepumpen deutlich schneller bewilligt werden als bisher. Das verlangt eine neue EU-Verordnung.
Mit der Verordnung des Europäischen Rates zur „Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“, so der etwas sperrige Name der EU-NotfallVO, nimmt die EU die Genehmigungsbehörden aller EU-Staaten in die Pflicht. Danach müssen sie Photovoltaik-Dachanlagen bis 50 kWp sowie Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung bis 50 MW innerhalb eines Monats genehmigen, größere Dachanlagen binnen einer Dreimonatsfrist. Für das beantragte Repowering von Windrädern räumt die Verordnung den Behörden lediglich eine Sechsmonatsfrist ein. Nach Ablauf der Frist gelten die Anträge als genehmigt. Die genannten Fristen gelten für alle Arten von Genehmigungen, die für den Bau der erneuerbaren Energieanlagen erforderlich sind, vom Netzanschluss über die Bauleitplanung bis zur Umweltprüfung.
Allerdings spart die Beschleunigungsverordnung einen ganz wesentlichen Teil aus: Sie gilt nicht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.