Das Gesicht vieler Ortskerne in Thüringen wird geprägt durch denkmalgeschützte Gebäude und Ensemble mit erhaltenswerter Bausubstanz. Welchen Spielraum lässt das Gebäudeenergiegesetz den Kommunen, wenn es um die energetischen Anforderungen bei deren Sanierung geht?
Das GEG übernimmt die Ausnahmeregelungen für „Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ in § 105 als eigenständigen Paragrafen aus der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV § 24). Danach kann weiterhin bei der energetischen Sanierung dieser Gebäude von den gültigen Vorgaben abgewichen werden.
Ermessensspielraum nutzen
Nachzuweisen ist dabei, dass sonst „die Substanz oder das Erscheinungsbild“ des betreffenden Gebäudes beeinträchtigt würde oder der Sanierungsaufwand unverhältnismäßig hoch wäre. Zugleich präzisiert das GEG „und nimmt Bausubstanz, die aufgrund von Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts besonders geschützt ist, ausdrücklich in die Aufzählung auf“ (Erläuterungen zu § 105).
Auch diesmal wurde im Gesetz nicht näher bestimmt, welche Art von Bausubstanz unter die Bestimmung „besonders erhaltenswerte sonstige Bausubstanz“ fällt – wohl mit Absicht. Denn damit kann eine Kommune nach wenigen Kriterien, in der Regel durch einen einfachen Verwaltungsakt, selbst festlegen, was für sie erhaltenswert ist.
Förderung für erhaltenswerte Bausubstanz
Das ist insofern enorm wichtig, als dass die Kommune sich oder anderen Eigentümern damit Zugang zu den aufgestockten Fördermitteln der KfW für die Denkmal-Sanierung verschaffen kann, ohne dass die Gebäude ausdrücklich unter Denkmalschutz gestellt sind. Allerdings müssen dabei anerkannte Kriterien eingehalten werden, was als erhaltenswert gelten kann. Wichtig ist beispielsweise, ob das Gebäude für die Umgebung typisch oder stilprägend ist und ob es geschichtlich bedeutend oder zeittypisch erhaltenswert ist. Die Stiftung Baukulturerbe e.V. rät dazu, die jeweils herangezogenen Kriterien ausreichend zu präzisieren, damit der Förderantrag Erfolg haben kann.
Mehr Infos gibt’s bei der Stiftung Baukulturerbe.