Für die Montage der BlowerDoor muss eine Außentürzarge mit einem lichten Maß von max. 114 x 240 cm benutzbar sein. Damit auch die Schließfugen der Eingangstür (Haus-, Wohnungstür) begutachtet werden können, ist als Einbauort eine Terrassentür sinnvoll.
Raumluftabhängige Wärmeerzeuger innerhalb des gemessenen Gebäudeteils müssen stillgelegt, Asche aus Feststoffbrennstellen entfernt werden. (Brand- und Vergiftungsgefahr).
Die Innentüren werden geöffnet, so dass ein Luftverbund vorhanden ist.
Alle Bauteile der Gebäudehülle (Wand, Dach, Boden, Fenster) sollten von innen gut zugänglich sein. Bei Bedarf ist eine Leiter oder ein Gerüst bereitzustellen.
Öffnungen, die immer verklebt werden:
- Abflüsse, die noch nicht durch Wasser im Syphon abgedichtet sind
- die Ansaug- und Ausblasöffnungen der Lüftungsanlage(n)
Öffnungen, die immer geschlossen werden:
- die Zuluftventile in Außenwänden
- alle verschließbaren Öffnungen (Türen, Fenster, Kaminzug) in der Gebäudehülle
Abdichtungen in Abhängigkeit der Art der Messung:
Öffnungen und Klappen von Kaminen, Öfen, Briefkästen usw. sind je nach Fragestellung der Messuntersuchung abzudichten oder nicht. Hier sieht der europäische Normenentwurf zwei Arten von Messungen vor:
- Typ A: Das Gebäude wird im Nutzungszustand gemessen, um die energetische Qualität zu ermitteln.
- Typ B: Die Qualität der Gebäudehülle soll untersucht werden.
Welche Art der Messung auf das zu messende Gebäude zutrifft und die sich daraus ergebenden Abdichtungen, sollten mit dem Messteam abgesprochen werden.
Temporäre Abdichtungen:
Bei allen Öffnungen, die den aktuellen vom fertigen Bauzustand unterscheiden, sind sinngemäß Abklebungen vorzunehmen (i. d. R. mit Baufolie und breitem Krepp- oder anderem wieder ablösbarem Malerband). Türen und Luken werden mit Platten oder Folien verschlossen. Diese Abdichtungen werden im Protokoll vermerkt.