Die TEAG Thüringer Energie AG (nachfolgend „TEAG“) gewährt dem Kunden einen jährlich wiederkehrenden Bonus „ThüringenHOCHzwei“ (nachfolgend „Kombibonus“) in Höhe von brutto 50,00 EUR, sofern für die Versorgung des gleichen vom Kunden genutzten Objektes
- zu einem zwischen dem Kunden und der TEAG bereits bestehenden bzw. neu abgeschlossenen Stromliefervertrag ein Telekommunikationsvertrag (Tarif mit 100 Mbit/s Datenrate oder höher) zwischen dem Kunden und der Thüringer Netkom GmbH (nachfolgend „TNK“) ODER
- zu einem zwischen dem Kunden und der TNK bereits bestehenden bzw. neu abgeschlossenen Telekommunikationsvertrag (Tarif mit 100 Mbit/s Datenrate oder höher) ein Stromliefervertrag zwischen dem Kunden und der TEAG neu abgeschlossen wird ODER
- zwischen dem Kunden und der TEAG ein Stromliefervertrag sowie gleichzeitig zwischen dem Kunden und der TNK ein Telekommunikationsvertrag (Tarif mit 100 Mbit/s Datenrate oder höher) bereits besteht.
Der vorstehende Kombibonus wird dem Kunden nur für den Zeitraum gewährt, in dem die Vertragsverhältnisse zwischen Kunde und TEAG sowie TNK gleichzeitig wirksam bestehen, frühestens jedoch mit Bekanntgabe des Bestehens beider Verträge durch den Kunden; ein Bonus für die Zeit vor der Bekanntgabe durch den Kunden wird nicht gewährt.
Der Kunde erhält den Kombibonus taganteilig bis zum Zeitpunkt der Beendigung eines der beiden Verträge/der Verträge. Enden die Verträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten, ist die Beendigung des früher endenden Vertrages maßgeblich. TEAG und TNK sind berechtigt, den jeweils anderen über das Ende des mit dem Kunden bestehenden Vertrages zu informieren.
Der Kombibonus wird dem Kunden unabhängig von der Anzahl der Verträge für jedes von ihm genutzte Objekt nur einmal gewährt.
Der Kombibonus wird unabhängig von möglicherweise zusätzlich vereinbarten Boni (z. B. Neukundenbonus) gewährt.