Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen: Gewinnspiel 5. TEAG-Laufcamp vom 11.-13. April 2025

1. Gewinnspiel

Die TEAG Thüringer Energie AG, im Folgenden „TEAG“ genannt, verlost unter allen Teilnehmenden*, welche im Zeitraum vom 17. Februar 2025 bis 09. März 2025 ein Video, in welchem sie mitteilen, wer sie sind und was ihr schönster Laufmoment war bzw. was ihre Motivation an einer Teilnahme am TEAG-Laufcamp 2025 ist, über das Upload-Tool auf der TEAG-Website hochladen, 8 x je 1 Platz im TEAG-Laufcamp (weitere Infos unter 3.b.). Die Gewinner* müssen ihre Daten rechtzeitig übermitteln (3.c.).

2. Veranstalter, Teilnahmeberechtigung

a. Veranstalter
TEAG Thüringer Energie AG
Energieversorger
Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt
https://www.thueringerenergie.de

b. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche und geschäftsfähige Person ab Vollendung des 18. Lebensjahres mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgenommen sind Wiederverkäufer und die Gewinner des Gewinnspiels „2. TEAG-Laufcamp vom 25.-27. März 2022“, die Gewinner des Gewinnspiels „3. TEAG-Laufcamp vom 21.-23. April 2023“, sowie die Gewinner des Gewinnspiels „4. TEAG-Laufcamp vom 19.-21. April 2024“.
Personen nehmen am Gewinnspiel teil, indem sie ein Video, in welchem sie mitteilen, wer sie sind und was ihr schönster Laufmoment war bzw. was ihre Motivation an einer Teilnahme am TEAG-Laufcamp 2025 ist, über das Upload-Tool auf der TEAG-Website hochladen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.
Die Teilnahme ist vom 17. Februar 2025, 12:00 Uhr bis zum 09. März 2025, 24:00 Uhr möglich.

3. Durchführung des Gewinnspiels

a. Allgemeines

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Es entstehen keine offenen oder versteckten Folgekosten. Ausgenommen hiervon sind Kosten, die aus Inanspruchnahme von Datenvolumen aus dem jeweiligen Telekommunikationsvertrag entstehen können. Jeder Teilnehmer kann für die Teilnahme nur ein Video hochladen. Je Teilnehmer wird gemäß den Voraussetzungen nach Ziffer 3.b. nur eine Teilnahme am TEAG-Laufcamp verlost.

Die TEAG behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit vorzeitig zu beenden, zu verändern oder auszusetzen (z.B. aus logistischen oder rechtlichen Gründen). Durch eine vorzeitige Beendigung, Veränderung oder Aussetzung des Gewinnspiels hat der Teilnehmer keinerlei Ansprüche gegenüber der TEAG. Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernimmt die TEAG keine Haftung.
Die TEAG ist berechtigt, einzelne Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen oder den Gewinn zu versagen. Dies gilt vor allem bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, insbesondere auch bei Manipulation des Abstimmungsergebnisses oder versuchter Manipulation des Abstimmungsergebnisses durch einen Teilnehmer bzw. einem dem Teilnehmer zuzurechnenden Verhaltens. In diesen Fällen kann der Gewinn auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden.

b. Gewinn

aa) Die TEAG verlost 8 x je 1 Platz im TEAG-Laufcamp. Die Teilnahme am TEAG-Laufcamp beinhaltet

  • zwei Übernachtung mit Vollpension vom 11. – 13. April 2025 im Bio-Seehotel Zeulenroda

  • Trainingstheorie und Fachtipps sowie vier praktische Trainingseinheiten vom bzw. mit dem TEAG-Laufexperten Marcel Bräutigam. Sollte Marcel Bräutigam aufgrund von Krankheit oder anderer Gründe verhindert sein, wird ein adäquater Ersatz-Trainer, das TEAG-Laufcamp durchführen.

  • eine Einheit zur Profilaxe sowie Trainingselementen, durchgeführt von einem qualifizierten Physiotherapeuten

  • ein TEAG-Laufshirt sowie, ein Paar TEAG-Armlinge, eine TEAG-Sporttasche sowie diverse TEAG-Laufsport Give-Aways (Startnummernband, Multifunktionstuch, Sporthandtuch)

Der Gewinn entspricht einem Gesamtwert von ca. 700 Euro.

Das TEAG-Laufshirt, das Paar TEAG-Armlinge, die TEAG-Sporttasche sowie die TEAG-Laufsport Give-Aways werden während des TEAG-Laufcamp übergeben.

c. Ablauf und Dauer

aa) Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss ein Teilnehmer im Zeitraum vom 17. Februar 2025, 12:00 Uhr bis zum 09. März 2025, 24:00 Uhr über das Upload-Tool auf der TEAG-Website unter www.thueringerenergie.de/laufcamp ein Video hochladen, in welchem er mitteilt, wer er ist und was sein schönster Laufmoment war bzw. was seine Motivation an einer Teilnahme am TEAG-Laufcamp 2025 ist.
Der Teilnehmer kann frei entscheiden, wie er seine Botschaft, im Rahmen des gesetzlich Erlaubten, im Video gestaltet. Das Video darf eine Länge von 30 Sekunden und eine Dateigröße von 100 MB nicht überschreiten. Das Video kann nur in den Videoformaten .mp4, *.mov, *.mkv, *.avi, *.mpg, *.mpeg hochgeladen werden. Der Teilnehmer darf außerdem nur allein im Video auftreten. Es werden nur Videos in die Wertung aufgenommen, die diese Kriterien erfüllen.
Um das Video über das Upload-Tool hochladen zu können, hat der Teilnehmer im Upload-Tool Angaben zu seinem Vornamen sowie seiner E-Mail-Adresse zu machen, welche für die weitere Durchführung des Gewinnspiels erforderlich sind.

bb) Aus allen über das Upload-Tool auf der TEAG-Website hochgeladenen Videos wird eine Jury aus TEAG-Laufexperten 12 Videos auswählen.

Im Vorfeld des Votings werden die 12 Teilnehmer mit ihren zum Voting stehenden Videos auf den sozialen Kanälen der TEAG, Facebook und Instagram, vorgestellt. Hierbei werden die Vornamen der Teilnehmer veröffentlicht, welche zuvor beim Upload angegeben wurden.

Die ausgewählten Videos werden auf der TEAG-Website unter www.thueringerenergie.de/laufcamp im Zeitraum vom 17.-23. März 2025, 24:00 Uhr, für ein öffentliches Voting unter Nennung der Vornamen der Teilnehmer veröffentlicht. In diesem Zeitraum kann für die 12 veröffentlichten Videos abgestimmt werden.

Jede Person, die am Voting teilnehmen möchte, kann nur einmal im Abstimmungszeitraum ihre Stimme abgeben. Dies erfolgt, indem die abzustimmende Person die Votingseite aufruft und im hierfür vorgegebenen Formular neben der Stimmabgabe auch ihre persönliche E-Mailadresse angibt. Nur bei vollständiger und korrekter Angabe aller Pflichtangaben im Votingformular, kann dieses auch abgesendet werden.
In einem zweiten Schritt erhält die jeweilige Person, die abgestimmt hat, an die vorher angegebene E-Mailadresse einen automatisch generierten Link von der TEAG zugesendet. Nur wenn dieser Link bestätigt wird, wird die vorher abgegebene Stimme gezählt.
Somit ist gewährleistet, dass jeder Teilnehmer am Voting nur eine Stimme abgeben kann. Die angegebene E-Mailadresse wird ausschließlich für die Versendung des Bestätigungslinks genutzt und innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf des Votings gelöscht.

Die 8 Teilnehmer mit den meisten erhaltenden Stimmen haben gewonnen. Sollte der 8. und 9. Platz oder weitere Plätze die gleiche Anzahl an abgegebenen Stimmen haben, entscheidet das Los. Die Gewinner werden auf der TEAG-Website unter www.thueringerenergie.de/laufcamp sowie bei Facebook und Instagram mit ihrem Video unter Nennung ihres Vornamens bekannt gegeben.

Nach Ablauf des Zeitraums für das Voting leitet die TEAG per E-Mail (verwendet wird die bei dem Video-Upload an TEAG übermittelte E-Mailadresse) weitere Informationen sowie einen Link zu einem Kontaktformular an die Gewinner weiter. Dieses Kontaktformular muss innerhalb von 2 Tagen ausgefüllt werden, um den Gewinn zu erhalten. Das Kontaktformular liegt auf einer Unterseite der TEAG-Website. Der Gewinner ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit der von ihm angegebenen Daten, selbst verantwortlich. Falschangaben oder Fehler in den Angaben gehen allein zu Lasten des Gewinners.
Hat der Gewinner das Kontaktformular vollständig ausgefüllt, übersendet die TEAG an den Gewinner die Bestätigung zur Teilnahme am TEAG-Laufcamp per E-Mail.
Hat der Gewinner das Kontaktformular nicht innerhalb der Frist von 2 Tagen vollständig ausgefüllt, besteht kein Anspruch auf den Gewinn.

Ein Anspruch auf Auszahlung des Barwertes des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht umgetauscht werden. Wenn das TEAG-Laufcamp im Zeitraum vom 11.-13. April 2025 aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder aus anderen sachlichen Erwägungen nicht stattfinden kann, wird den Gewinnern ein Nachholtermin mitgeteilt.

Jeder Gewinner am TEAG-Laufcamp hat selbst Sorge dafür zu tragen, dass die An- und Abreise sowie die Bewältigung aller Trainingseinheiten sowie aller Aufgaben vor Ort selbständig ausgeführt werden können.

4. Urheberrecht

Mit der Einsendung eines Videos erklärt der Teilnehmer, dass er der Urheber des eingesendeten Videos und dessen Inhalt ist und er damit uneingeschränkt über die Nutzungsrechte am Video und dessen Inhalt verfügt. Der Teilnehmer bestätigt weiterhin, dass das Video und dessen Inhalt frei von Rechten Dritter ist. Der Teilnehmer stellt die TEAG bereits jetzt gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

5. Nutzungsrecht

Mit der Einsendung des Videos räumt der Teilnehmer der TEAG das einfache, unentgeltliche, unwiderrufliche Recht ein, dieses und dessen Inhalt im Rahmen der Durchführung und Auswertung dieses Gewinnspiel für einen Zeitraum bis zu sechs Wochen nach Beendigung des Gewinnspiels, räumlich unbegrenzt zu nutzen.

Das Video und dessen Inhalt darf unverändert oder in geänderter Form zu Werbe- oder zu redaktionellen Zwecken vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet werden. Diese Rechte stehen auch Dritten zu, die im Einverständnis der TEAG handeln. Dazu zählen insbesondere auch die Tochterunternehmen des TEAG-Konzerns.

Das Nutzungsrecht erstreckt sich auf die Nutzung im TEAG-Intranet, Internet einschließlich Social Media, auf Flyer, Werbebroschüren und Kundenpublikationen wie z. B. auf Messen. Das Nutzungsrecht besteht unabhängig von einem möglichen Gewinn.

Dem Teilnehmer ist insofern bewusst, dass durch die beabsichtigte Verwendung im Internet die Personenabbildungen und/ oder Namen sowie Inhalte des hochgeladenen Videos und in diesem Zusammenhang sonstig veröffentlichte personenbezogene Informationen weltweit abgerufen und gespeichert werden. Entsprechende Daten können damit etwa auch über sogenannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen diese Daten mit weiteren im Internet verfügbaren Daten des Teilnehmers verknüpft und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellt, die Daten verändert oder zu anderen Zwecken nutzt. Dies kann insbesondere dazu führen, dass andere Personen versuchen, Kontakt mit dem Teilnehmer aufzunehmen. Über die Archivfunktion von Suchmaschinen sind die Daten zudem häufig auch dann noch abrufbar, wenn die Angaben aus den Internet-Angeboten der TEAG bzw. der Beteiligungsgesellschaften der TEAG bereits entfernt oder geändert wurden.

6. Haftung

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen die TEAG (im Folgenden „Schadensersatzansprüche“ genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus diesem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die wesentlichen Vertragspflichten der TEAG bestehen in der Durchführung des TEAG-Laufcamps.

Ausgeschlossen ist ferner jegliche Haftung der TEAG für das Bestehen der technischen Voraussetzungen der fristgerechten Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere für die fortwährende Verfügbarkeit und den ständigen technischen Zugang der Gewinnspielseite, sofern dies durch Einflüsse geschieht, die außerhalb der Kontrolle der TEAG liegen.
Im Übrigen sind Mangelhaftungsansprüche hinsichtlich des Gewinns gegenüber der TEAG ausgeschlossen.
Eigenständige Garantieerklärungen gibt die TEAG nicht ab, es sei denn dies geschieht ausdrücklich.

Das Gewinnspiel wird weder von Facebook, noch Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook und Instagram sind lediglich Plattformen, auf der die TEAG Thüringer Energie AG das Gewinnspiel bewirbt.

7. Schlussbestimmungen

a. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

b. Die Durchführung des Gewinnspiels, das Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer sowie diese Teilnahmeregeln einschließlich ihrer Auslegung unterstehen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.

Mit der Einsendung eines Videos erklärt sich der Gewinnspielteilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

* Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.