Dienstag, 24. Mai 2016
Das Bundeskabinett hat ein Gesetzespaket mit Kaufprämien und Steuerboni für batteriebetriebene Fahrzeuge auf den Weg gebracht. Ziel ist die Absatzsteigerung der noch immer relativ teuren E-Autos.
Käufer rein batteriebetriebener Fahrzeuge sollen eine Förderung in Höhe von 4.000 Euro bei Kauf eines Neuwagens erhalten, Käufer von Plugin-Hybriden mit Elektro- und Verbrennungsmotor immerhin 3.000 Euro. Die Prämie wird zur Hälfte vom Staat, zur Hälfte von der Autoindustrie finanziert. Die Beantragung der Prämie erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und ist für alle Fahrzeuge mit Kaufdatum nach dem 18. Mai 2016 möglich. Anträge dürfen von Privatpersonen, Firmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereinen gestellt werden. Dafür notwendig sind lediglich eine Rechnungskopie und ein Zulassungsnachweis auf den Antragsteller (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), welche bis spätestens einen Monat nach Antragstellung beim BAFA einzureichen sind. Darüber hinaus muss der Käufer das E-Fahrzeug mindestens neun Monate behalten, dies gilt übrigens auch für Leasingverträge.
Wichtig: Die Auszahlung der Prämien durch das BAFA erfolgt nur solange, wie Fördermittel verfügbar sind – höchstens aber bis zum 30. Juni 2019. Entsprechende Antragsunterlagen und weitergehende Informationen werden zeitnah auf der Homepage des BAFA zur Verfügung gestellt. Allerdings steht die Genehmigung der Förderrichtlinie durch die EU-Kommission noch aus…
Neben dieser direkten Förderung wurde auch eine langfristige Befreiung der E-Auto-Besitzer von der KFZ-Steuer beschlossen. Rückwirkend zum 1. Januar 2016 erhöht sich der Zeitraum der Steuerbefreiung für neue und umgerüstete Fahrzeuge von fünf auf zehn Jahre. Außerdem stellt der Staat 300 Mio. Euro für den Ausbau der Ladeinfrastruktur zur Verfügung – so sollen deutschlandweit 15.000 neue Ladestellen entstehen.
Quellen: manager magazin, Spiegel Online, BAFA