Montag, 31. August 2020
Fußgängerüberwege müssen ausreichend beleuchtet sein. Das besagt das Gesetz. In Thüringen ist das oft nicht gewährleistet. Die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG hat in der Stadt Bad Lobenstein zwei Pilotprojekte umgesetzt, die auch als Lösungen für andere Kommunen dienen können.
Eine ausreichende Beleuchtung von Fußgängerüberwegen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sie sollte auch im Sinne der Sicherheit der Bürger eine Selbstverständlichkeit sein. Was vielen Gemeinden und Landkreisen als Straßenbaulastträgern in Thüringen allerdings nicht bewusst ist: Die vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen im Straßenzug reichen in den meisten Fällen dafür nicht aus. Es sind Mindestwerte der Beleuchtungsstärke zu gewährleisten, die bei der Ausleuchtung eines Fußgängerüberwegs eingehalten werden müssen. Um diese Mindestanforderungen einhalten zu können, sind in der Regel separate Zusatzbeleuchtungen erforderlich. Zunehmend fordern die übergeordneten Behörden die Kommunen auf, dieses Defizit zu beseitigen.
TEN-Pilotprojekte mit Vorbildcharakter
Die TEN hat in der Stadt Bad Lobenstein zwei Lösungsvarianten umgesetzt, die auf weitere Konstellationen in anderen Kommunen übertragbar sind.
Ein erstes Projekt wurde am Fußgängerüberweg in der Poststraße beim Busbahnhof umgesetzt. An dieser Stelle waren bereits zwei Leuchten am Rand der Straße vorhanden, die sich für die regelkonforme Beleuchtung des Fußgängerüberwegs nutzen ließen. Die alten Leuchtenköpfe wurden durch zwei LED-Leuchten ersetzt. Damit wurde die vom Gesetz geforderte Lichtverteilung bereits erreicht. Nach der Installation der – zudem noch sehr energiesparsamen – Leuchten konnte durch eine Messung der Beleuchtungsstärke an allen Stellen des Überwegs nachgewiesen werden, dass die normativ geforderten Werte gewährleistet sind.
Auch am Fußgängerüberweg in der Parkstraße bei der Ardesia Therme gab es Nachbesserungsbedarf. Hier existierte bereits ein Fußgängerüberweg mit einer im Verkehrszeichen integrierten separaten Beleuchtung. Jedoch war die Ausleuchtung ebenfalls zu schwach, sodass das Schild komplett ausgetauscht werden musste. In dem neuen Verkehrsschild ist nun eine ausreichend starke LED-Beleuchtung integriert, was ebenfalls durch Lichtmessungen rechtssicher nachgewiesen und protokolliert wurde. Bei diesem zweiten Projekt war der Partner jedoch nicht die Stadt Bad Lobenstein, sondern der Landkreis Schleiz als Baulastträger der Straße.
Förderung von Straßenbeleuchtung
Der Bund fördert die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik. Die TEN übernimmt bei Projektbeginn die Beantragung der Fördermittel für die Kommunen.
Weiterführende Informationen rund um das Thema „Straßenbeleuchtung“ finden sich auf der Website der TEN.