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Für einen fairen Wettbewerb - weitere Klagen gegen E.ON-RWE-Zusammenschluss eingereicht

Montag, 1. Februar 2021

Erfurt. Die TEAG Thüringer Energie AG hat eine zweite Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht gegen die Fusion von E.ON und RWE eingelegt. Zusammen mit zehn weiteren Klägern will das Unternehmen die Einstellung des Wettbewerbes zwischen den beiden größten deutschen Energieversorgern RWE und E.ON nicht hinnehmen. Die dadurch eintretende Aufteilung des Energiemarktes ist schädlich für den Wettbewerb und schädlich für die Verbraucher. Bereits im Mai 2020 hatte sich gegen die Bündelung sämtlicher Energie-Erzeugung bei RWE gewandt. Die jetzt eingereichte Nichtigkeitsklage greift den zugunsten von E.ON verabredeten Zuschlag der Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft an. Damit liegen insgesamt (mindestens) 22 Nichtigkeitsklagen beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg.

Die heute beim EuG eingereichte Nichtigkeitsklage richtet sich erneut gegen die Großfusion von E.ON und RWE, mit der die beiden ehemaligen Rivalen auf Augenhöhe den deutschen Energiemarkt unter sich aufteilen und jeglichen Wettbewerb untereinander einstellen. RWE wurde exklusiv die Wertschöpfungsstufe Erzeugung mit allen wesentlichen E.ON-Assets in diesem Bereich zugeschlagen, was die EU-Kommission gebilligt hat (Fall M.8871). Dies hat die TEAG als Klägerin zusammen mit weiteren zehn Unternehmen (eins energie Sachsen, enercity Hannover, EVD EnergieVerbund Dresden, GGEW Bensheim, Leipziger Stadtwerke, Mainova Frankfurt a. M., Naturstrom, SWH.EVH Halle, Stadtwerke Frankfurt a. M., Stadtwerke Hameln)  bereits mit separater Nichtigkeitsklage vom 27.05.2020 angegriffen.

Im Gegenzug erhielt E.ON mit der ehemaligen RWE-Tochter innogy die Wertschöpfungsstufen Vertrieb, Netz und innovatives Geschäft. Auch dies billigte die EU-Kommission (Fall M.8870). Diese Freigabe greift die TEAG, wie zehn andere Unternehmen des Energiemarktes auch, mit der heutigen Nichtigkeits-Klage an. Abgesichert wird diese Aufteilung des Energiemarktes insbesondere durch die Überlassung von E.ON-Anteilen an RWE, mit der diese maßgeblichen Einfluss vor den Aktionären der E.ON erhält. 

Was aus Sicht der Fusionsparteien ein naheliegender Befreiungsschlag aus der massiven Bedrängnis war, in die beide Unternehmen durch den Atom- und Kohleausstieg geraten waren, ist ein empfindlicher Rückschritt für den Wettbewerb. Er birgt große Gefahren insbesondere für die deutschen Endverbraucher von Strom und Gas.

Die von der Kommission frei gegebene Fusion darf keinen Bestand haben. Auch wenn Bundeswirtschaftsminister Altmaier und damit die Bundesregierung diese Entwicklung offiziell unterstützt und sich gegen die Versorgervielfalt mit gesundem Wettbewerb wendet.

Die TEAG hat – ebenso wie eine Reihe weiterer Unternehmen, Verbände und Personen – das Vorhaben von Anfang an kritisch verfolgt und ihre starken Bedenken gegen die von RWE und E.ON verabredete Neuaufteilung des deutschen Energiemarktes, das Schaffen zweier nationaler Champions zu Lasten des Mittelstandes und den Verlust der Liberalisierung des Energiemarktes erklärt. Die Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher sind nicht akzeptabel. Das jeweilige Ziel der insgesamt 22 Nichtigkeitsklagen ist es, die Freigaben der E.ON/RWE-Fusion für nichtig erklären zu lassen. Die Argumente sind formell wie materiell gewichtig. Die Kläger werden durch branchenbekannte Energie- und Wettbewerbsexperten begleitet.

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