Die EU fordert Unternehmen dazu auf, ab dem Berichtsjahr 2025 über Nachhaltigkeitsmaßnahmen in standardisiertem Maße zu berichten. Können Sie erläutern, was es mit der CSRD (EU-Richtlinie 2022/2464) im Kern auf sich hat?
Hoppe (links im Bild): Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ist eine Offenlegungspflicht als Teil eines Maßnahmenplans, um die Wirtschaft nachhaltiger und resilienter aufzustellen. Dabei sind auch die Strategien – wie zur Erreichung der CO₂-Neutralität – berichtspflichtig.
Hier gibt es vonseiten der EU einen vergleichbaren und umfassenden Dokumentationsansatz, der für alle Branchen gilt und verpflichtend bei den größten Unternehmen anfängt und mittelständische Unternehmen sukzessive in die Pflicht nimmt.
Warum befassen Sie sich als Leiter der Unternehmensentwicklung mit dem Thema Nachhaltigkeit und speziell mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Dr. Sturm: Die Unternehmensentwicklung ist dafür verantwortlich, dass die TEAG auch in Zukunft als zuverlässiger Energieversorger auftritt. Dabei spielt die sogenannte Energiewende eine große Rolle.
Ein für uns wichtiges Reporting-Thema aus der CSRD-Richtlinie ist die Erreichung der gesetzlich vorgesehenen treibhausgasneutralen Energieversorgung bis 2045. Daher betreffen uns diese Vorgaben als Energieversorgungsunternehmen unmittelbar und wir müssen unsere Strategien und Konzepte entsprechend ausrichten.
Dazu gehört unter anderem auch, dass wir unsere gesamten CO₂-Emissionen transparent und nachvollziehbar vom Wirtschaftsprüfer im Lagebericht zum Jahresabschluss testieren lassen müssen.
Das Thema Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung hat also eine hohe Relevanz für uns als Unternehmenskommunikation, aber auch als Unternehmensgruppe im Ganzen.