Seit dem 1.1.2023 können Solaranlagen, die vor dem 14.9.2022 in Betrieb gegangen sind und eine installierte Leistung von 7 kWp nicht überschreiten, effizienter betrieben werden. Die Verpflichtung, ihre Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen, wurde aufgehoben. Allerdings ist zu beachten: Bevor die Einspeisebegrenzung aufgehoben wird, ist die Änderung dem Netzbetreiber mitzuteilen. Anlagenbetreiber, die die Begrenzung an ihrer Anlage umsetzen möchten, nutzen hierfür das Änderungsformular auf der Internetseite der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG.
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