Freiflächen-Photovoltaikanlage
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Solarpaket I

Was bringt das Solarpaket I für PV-Freiflächenanlagen?

Die im Solarpaket I am 26. April 2024 beschlossenen Maßnahmen sollen den Ausbau der Photovoltaik und weiterer Erneuerbarer Energien massiv beschleunigen. Regelungen wurden vereinfacht, Genehmigungsverfahren verkürzt, die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen erweitert.  Die für Kommunen wichtigsten Regelungen im Überblick: 

PV-Freiflächenanlagen 

  • Ab sofort können sogenannte „benachteiligte Gebiete der Landwirtschaft“ grundsätzlich für PV-Freiflächenanlagen genutzt und auch nach EEG vergütetet werden. Bisher mussten die Bundesländer solche Gebiete explizit durch eine entsprechende Rechtsverordnung freigeben („Opt-In“). Jetzt sind neben Streifen rechts und links von Autobahnen und Schienen sowie Konversionsflächen auch „landwirtschaftlich benachteilige Flächen“ für PV-Freiflächenanlagen grundsätzlich genehmigungsfähig. Sogenannte „weiche Schutzgebiete“ in benachteiligten Gebieten können weiterhin ausgeschlossen werden. 

    Als „benachteiligt“ gelten Gebiete, in denen auf Grund ungünstiger Standort- oder Produktionsbedingungen nur unzureichende Erträge erwirtschaftetet werden können und bei denen die Aufgabe der Landbewirtschaftung droht. 

    Bei Projektierung und Bau von PV-Freiflächenanlagen sind mindestens drei von fünf naturschutzfachlichen Mindestkriterien einzuhalten. Dazu gehören ein maximaler Bedeckungsgrad von 60 Prozent der Grundfläche des Gesamtvorhabens, die Durchgängigkeit für Tierarten und die Anlage wird bodenschonend betrieben. Welche Kriterien gewählt werden, obliegt dem Projektentwickler.
    Damit soll die „Vereinbarkeit von geförderten Freiflächenanlagen mit Natur und Landschaft“ sichergestellt, die Biodiversität geschützt und zugleich die Handhabung vereinfacht werden.  
  • Um den Bau von Erneuerbare Energien-Anlagen zu vereinfachen, wird Projektentwicklern das Recht eingeräumt, auf öffentlichen Grundstücken Leitungen verlegen zu lassen und während Bau – oder auch Rückbau – das Grundstück zu überfahren. 
  • Bei aller Vereinfachung bleibt es weiterhin eine wichtige Aufgabe der Kommunen, die Naturverträglichkeit von PV-Freiflächenanlagen im Rahmen ihrer Bauleitplanung sicherzustellen. 

Agri-PV 

Bei den Ausschreibungen für Freiflächenanlagen gibt es jetzt eine eigene Unterabteilung für „besondere Solaranlagen“. Dazu zählen Agri-PV sowie Floating- und Parkplatzanlagen. Damit das Potenzial dieses Segments besser genutzt wird, setzt die Höchstförderung von 9,5 ct/kWh einen besonderen Anreiz.