Kommunale Wärmeplanung
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Kommunale Wärmeplanung

Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam einen zukunftsgerechten Plan.

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein. Neben diesem Ziel ist im Klimaschutzgesetz auch die Vorbildrolle der Kommunen für eine Transformation zur Klimaneutralität verankert. 

Dem Gebäudesektor kommt zur Erreichung von Klimaschutzzielen eine besondere Bedeutung zu. Denn etwa die Hälfte der in Deutschland benötigten Endenergie geht auf das Konto der Wärmeversorgung.

Ein Baustein zu mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor bildet die Kommunale Wärmeplanung. Diese entwickelt eine langfristige Strategie für die emissionsarme Wärmeversorgung einer Kommune und ist somit ein elementarer Baustein, um die Energiebilanz auf lokaler Ebene zu verbessern. Auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung können alle Akteuren vor Ort abgestimmt und zielorientiert ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.

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Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG)“ ist gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 01.01.2024 in Kraft getreten. Beide Gesetze sollen dazu beitragen, die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2045 zu erreichen.

Erstmals sollen damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung erhalten, um den Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber zu geben, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung sie vor Ort rechnen können.

Die Pflicht der Städte und Gemeinden, einen Wärmeplan zu erstellen, muss das Land Thüringen gesetzlich festschreiben. Den Rahmen hier bildet aber bereits das WPG. Nach diesem sollen alle Städte und Gemeinden im Bundesgebiet einen Wärmeplan binnen der Frist

  • für Großstädte ab 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2026 und
  • alle anderen Gemeinden bis zum 30.06.2028

erstellt haben.

 

Vier Schritte eines Wärmeplans

Vier Schritte eines Wärmeplans
TEAG

Mit Erfahrung bei der Planung und Umsetzung innovativer Wärmelösungen steht Ihnen die TEAG mit Ihren Töchtergesellschaften für die Kommunale Wärmeplanung zur Seite.

 

Sie möchten mit uns die kommunale Wärmeplanung umsetzen? Sprechen Sie uns gerne an.

Ihre Fragen - unsere Antworten

  • Was ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP)?

    Die KWP ist ein Planungsinstrument für Kommunen, um eine zuverlässige Transformation der Wärmeversorgung hin zur Klimaneutralität darzulegen. 
    Das Ergebnis der KWP ist dabei ein Wärmeplan auf Basis von analysierten Energiedaten, der es den Betreibern einer Heizungsanlage und Kommunen ermöglicht, sich langfristig auf die Transformation einzustellen. Die rechtliche Grundlage bildet dabei das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und die landesrechtliche Ausgestaltung im Freistaat Thüringen.

    Hinweis: 
    Die Festsetzung im Wärmeplan verpflichtet nicht dazu, die ausgewiesene Versorgungsart zu nutzen oder bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu bauen, auszubauen oder zu betreiben. Bereits erstellte und veröffentlichte Wärmepläne verlieren nicht ihre Gültigkeit.
     

  • Wann beginne ich mit der KWP und bis wann muss sie abgeschlossen sein?

    Alle Städte und Gemeinden im Bundesgebiet müssen einen Wärmeplan binnen der Frist

    • für Großstädte ab 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2026 und
    • alle anderen Gemeinden bis zum 30.06.2028

    erstellen. Dementsprechend sollten Sie noch in diesem Jahr die Weichen für eine Kommunale Wärmeplanung stellen.

  • Was habe ich als Kommune jetzt tun?

    Die TEAG unterstützt Sie sowohl bei der Erstellung Ihres Wärmeplans als auch bei der Vorbereitung von Maßnahmen, sobald Sie die Wärmeplanung mit uns angehen möchten. Hierzu dürfen Sie uns gern direkt kontaktieren.
    E-Mail: energieloesungen@teag.de | Telefon: 0361 652 2019

  • Wie ist die Gesetzesgrundlage und wer ist planungsverantwortlich?

    Das Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (Landesgesetz) bildet die Gesetzesgrundlage im Freistaat Thüringen. Das Landesgesetz verpflichtet die planungsverantwortliche Stelle, eine Wärmeplanung durchzuführen. Planungsverantwortliche Stellen sind die Gemeinden. Diese nehmen die Aufgaben der Wärmeplanung im übertragenen Wirkungskreis war (z.B. in Form einer Verwaltungsgemeinschaft – VG).

  • Ich möchte mit anderen Kommunen zusammenarbeiten – wie mache ich das?

    Das Landesgesetz ermöglicht, dass Gemeinden bzw. mehrere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts gemeinsam eine Wärmeplanung erstellen können. Dieser Zusammenschluss wird auch als Konvoi oder interkommunale Wärmeplanung bezeichnet. Das Verfahren eignet sich besonders gut, um Ressourcen zu bündeln und Synergieeffekte zu erzielen.

  • Wer finanziert meine KWP?

    Die Finanzierung der KWP erfolgt über den Freistaat Thüringen.

  • Wie kommt meine Kommune an das Geld?

    „Thüringen plant für das Jahr 2024 eine Anschubfinanzierung über insgesamt 7 Mio. EUR. Diese Zuweisung erfolgt über das Energieministerium durch Bescheid, eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Ab dem Jahr 2025 sollen die planungsverantwortlichen Stellen ihre tatsächlichen Kosten beim für Energie zuständigen Ministerium einreichen und abrechnen können. Eine entsprechende Rechtsverordnung wird derzeit erarbeitet“.1

    1 Juni 2024, Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

  • Kann ich die KWP selbst erstellen?

    Als regionaler Energiedienstleister bietet die TEAG Ihnen gerne die erforderlichen Dienstleistungen für eine rechtskonforme und anspruchsvolle KWP an. Unter der Voraussetzung ausreichender Fachkenntnisse und maßgeblicher personeller Ressourcen ist es der Kommune grundsätzlich möglich, eine KWP selbst zu erstellen.

  • An wen kann ich mich als Kommune für Informationen zur Erstellung meiner KWP wenden?

    Die TEAG bietet Ihnen gerne die erforderlichen Dienstleistungen für eine rechtskonforme KWP als regionaler Dienstleister an. Hierzu können Sie uns gerne direkt kontaktieren (Mail: energieloesungen@teag.de | Telefon: 0361 652 2019)
    Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer TEAG-Homepage sowie auf den Webseiten des KWW – Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende und des Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz.

  • Wann kommt die TEAG auf mich zur Erstellung der KWP zu?

    Aktuell erarbeitet das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz eine dem Landesgesetz nachgeordnete Rechtsverordnung (Finanzierungsverordnung). Diese wird die Höhe des Mehrbelastungsausgleichs für die Aufwände der planungsverantwortlichen Stellen für die KWP ermitteln und die Auszahlung an Sie regeln. Die TEAG wird den Abschluss dieser Finanzierungsverordnung im Blick behalten und sich dann umgehend mit einem Lösungsvorschlag zur KWP an ihre Konzessionsgemeinde wenden. 

  • Meine Kommune hat weniger als 10.000 Einwohner. Kann ich das vereinfachte Verfahren anwenden?

    Ja, dies ist gemäß § 9 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes zur landesrechtlichen Umsetzung des WPG möglich.

  • Kommt jetzt ein Wärmenetz in meine Kommune?

    Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da die KWP zunächst ein ergebnisoffenes Planungsverfahren ohne rechtliche Bindung ist. Die Planung zeigt Lösungsvorschläge nach sozialen, ökologischen, technischen und wirtschaftlichen Kriterien auf. Sofern das Ergebnis dieser Kriterienbewertung für ein Wärmenetz spricht, kann und sollte ein Wärmenetz auf den Weg gebracht werden.

  • Ich habe einen Fördermittelantrag gestellt und noch keine Rückmeldung von der Z-U-G erhalten – muss ich aktiv etwas tun?

    Die Fördermittelanträge nach Kommunalrichtline zur KWP, die vor dem 31.12.2023 gestellt wurden, werden derzeit noch von der Z-U-G (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft) bearbeitet. Unserer Information nach besteht aktuell kein Handlungsbedarf.

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