Seit Ende Juni 2024 ist für Thüringer Kommunen die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung durch die Verabschiedung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Wärmeplanungsgesetz final in Kraft gesetzt. Jetzt sind also alle Kommunen gefordert. Die Zeit läuft!
Auch finanziell ist Klarheit geschaffen. Mit der Thüringer Verordnung über den finanziellen Ausgleich für die Aufstellung von Wärmeplänen vom 20. August 2024 haben die Kommunen die Sicherheit, alle Kosten für die Erstellung von Wärmeplänen mit Hilfe von Dienstleistern sowie dem eigenen Personal ersetzt zu bekommen.
Auch gut zu wissen: Wir von der TEAG stehen mit unserem Experten-Team bereit zu unterstützen. Wir sind Ihr erfahrener Partner für alle Phasen der Wärmeplanung, also Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenarien, Umsetzungsstrategie und Öffentlichkeitsbeteiligung. Sprechen Sie uns an!
Mit TEAG auf der sicheren Seite
- Wir gewährleisten eine ganzheitliche, zukunftssichere Planung dank der Zusammenarbeit im TEAG-Konzern von Wärme- und Netzplanung.
- Wir begleiten Sie von der Datenerfassung über die Potenzialanalyse, die Zielszenarien bis zur Umsetzung – alles aus einer Hand.
- Wir unterstützen Sie tatkräftig bei der Öffentlichkeitsarbeit.
- Wir bringen Erfahrungen in allen Technologiebereichen mit und in den Planungsprozess ein.
- Wir kennen die Verhältnisse vor Ort, sind regional und lokal verwurzelt.
- Wir sind als kommunaler Konzern mit allen Thüringer Kommunen als direkter oder indirekter Anteilseigner ein wirtschaftlich starker und langfristig verlässlicher Partner.
Ein herausragendes Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.
– Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Nach Abschluss der Wärmeplanung werden die tatsächlichen Kosten ermittelt, sodass jede planungsverantwortliche Stelle genau die finanziellen Mittel erhält, die sie tatsächlich benötigt hat.
– Aus der Mitteilung des Thüringer Umweltministeriums zur Verabschiedung der Finanzierungsverordnung für die kommunale Wärmeplanung
Die planungsverantwortliche Stelle
Das sagt das Thüringer Umweltministerium dazu:
„In Thüringen agieren gemäß Thüringer Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (ThürWPGAG) die Gemeinden als planungsverantwortliche Stelle und führen die Wärmeplanung für ihr Gemeindegebiet durch. Dabei können sich mehrere Gemeinden im sogenannten Konvoi-Verfahren zusammenschließen. Hier können Rechte und Pflichten der planungsverantwortlichen Stelle auf den sogenannten Konvoiführenden übertragen werden. In einer Verwaltungsgemeinschaft (VG) übernimmt die VG gemäß §§ 46, 47 ThürKO alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises für die angeschlossenen Mitgliedsgemeinden. Die Optionen der Zusammenarbeit nach dem Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) bleiben als Alternative unberührt.“
Ihr Ansprechpartner:
Unser Wärmeplanungsteam erreichen Sie unter:
energieloesungen@teag.de
Tel.: 0361 652-2019