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Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein. Neben diesem Ziel ist im Klimaschutzgesetz auch die Vorbildrolle der Kommunen für eine Transformation zur Klimaneutralität verankert.
Dem Gebäudesektor kommt zur Erreichung von Klimaschutzzielen eine besondere Bedeutung zu. Denn etwa die Hälfte der in Deutschland benötigten Endenergie geht auf das Konto der Wärmeversorgung.
Ein Baustein zu mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor bildet die Kommunale Wärmeplanung. Diese entwickelt eine langfristige Strategie für die emissionsarme Wärmeversorgung einer Kommune und ist somit ein elementarer Baustein, um die Energiebilanz auf lokaler Ebene zu verbessern. Auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung können alle Akteuren vor Ort abgestimmt und zielorientiert ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.
Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG)“ ist gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 01.01.2024 in Kraft getreten. Beide Gesetze sollen dazu beitragen, die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2045 zu erreichen.
Erstmals sollen damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung erhalten, um den Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber zu geben, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung sie vor Ort rechnen können.
Die Pflicht der Städte und Gemeinden, einen Wärmeplan zu erstellen, muss das Land Thüringen gesetzlich festschreiben. Den Rahmen hier bildet aber bereits das WPG. Nach diesem sollen alle Städte und Gemeinden im Bundesgebiet einen Wärmeplan binnen der Frist
- für Großstädte ab 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2026 und
- alle anderen Gemeinden bis zum 30.06.2028
erstellt haben.