Kommunale Wärmeplanung mit der TEAG
Adrian Sonnberger/trurnit GmbH

Kommunale Wärmeplanung

Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam einen zukunftsgerechten Plan.

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein. Neben diesem Ziel ist im Klimaschutzgesetz auch die Vorbildrolle der Kommunen für eine Transformation zur Klimaneutralität verankert. 

Dem Gebäudesektor kommt zur Erreichung von Klimaschutzzielen eine besondere Bedeutung zu. Denn etwa die Hälfte der in Deutschland benötigten Endenergie geht auf das Konto der Wärmeversorgung.

Ein Baustein zu mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor bildet die Kommunale Wärmeplanung. Diese entwickelt eine langfristige Strategie für die emissionsarme Wärmeversorgung einer Kommune und ist somit ein elementarer Baustein, um die Energiebilanz auf lokaler Ebene zu verbessern. Auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung können alle Akteuren vor Ort abgestimmt und zielorientiert ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.

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Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG)“ ist gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 01.01.2024 in Kraft getreten. Beide Gesetze sollen dazu beitragen, die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2045 zu erreichen.

Erstmals sollen damit alle Städte und Gemeinden in Deutschland eine lokale Wärmeplanung erhalten, um den Bürgern, den Unternehmen und Energieversorgern Sicherheit darüber zu geben, ob und mit welcher zentralen Wärmeversorgung sie vor Ort rechnen können.

Die Pflicht der Städte und Gemeinden, einen Wärmeplan zu erstellen, muss das Land Thüringen gesetzlich festschreiben. Den Rahmen hier bildet aber bereits das WPG. Nach diesem sollen alle Städte und Gemeinden im Bundesgebiet einen Wärmeplan binnen der Frist

  • für Großstädte ab 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2026 und
  • alle anderen Gemeinden bis zum 30.06.2028

erstellt haben.

 

Vier Schritte eines Wärmeplans

Kommunale Wärmeplanung Übersicht
TEAG

Mit Erfahrung bei der Planung und Umsetzung innovativer Wärmelösungen steht Ihnen die TEAG mit Ihren Töchtergesellschaften für die Kommunale Wärmeplanung zur Seite.

 

Sie möchten mit uns die kommunale Wärmeplanung umsetzen? Sprechen Sie uns gerne an.

Ihre Fragen - unsere Antworten

  • Was ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP)?

    Die KWP ist ein Planungsinstrument für Kommunen, um eine zuverlässige Transformation der Wärmeversorgung in Richtung Klimaneutralität aufzuzeigen. Das Ergebnis der KWP ist dabei ein Wärmeplan auf Basis von analysierten Energiedaten, der es den Betreibern einer Heizungsanlage und Kommunen ermöglicht, sich langfristig auf die Transformation einzustellen.

    Hinweis: 

    • Die Festsetzung im Wärmeplan verpflichtet nicht dazu, die ausgewiesene Versorgungsart zu nutzen oder bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu bauen, auszubauen oder zu betreiben.
    • Bereits erstellte und veröffentlichte Wärmepläne behalten ihre Gültigkeit.
  • Wann beginne ich mit der KWP und bis wann muss sie abgeschlossen sein?

    Alle Städte und Gemeinden im Bundesgebiet müssen einen Wärmeplan binnen der Frist

    • für Großstädte ab 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2026 und
    • alle anderen Gemeinden bis zum 30. Juni 2028

    erstellen. Beginnen Sie dennoch zeitnah mit der Beauftragung, da von der Ausschreibung bis zum fertigen Wärmeplan ein Zeitaufwand von über einem Jahr zu erwarten ist.

  • Wer finanziert meine KWP?

    Die Finanzierung der KWP erfolgt über den Haushalt des Freistaats Thüringen. Finanziert wird mit der Erstellung des Wärmeplans (genannt Fachgutachten) und der Datenbeschaffung die gesamte Kommunale Wärmeplanung. Zusätzlich wird je nach Größe der Gemeinde eine halbe oder ganze Personalstelle zur ­Betreuung der KWP zur Verfügung gestellt.

  • Wie kommt meine Kommune an das Geld?

    Nach Informationen des Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz ist es vorgesehen, dass die Auszahlungen an die planungsverantwortlichen Stellen automatisch und als jährlich zweckgebundene Zuweisung ab dem Jahr 2024 bis 2028 in 5 Paketen erfolgen.

  • Wie lautet die Gesetzesgrundlage für die Erstellung der KWP?

    Die rechtliche Grundlage bildet dabei das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und die zugehörige landesrechtliche Ausgestaltung (Thüringer Gesetz zur landesrechtlichen Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes). Das Landesgesetz verpflichtet die planungsverantwortliche Stelle eine Wärmeplanung durchzuführen.

  • Wer ist die planungsverantwortliche Stelle?

    Planungsverantwortliche Stellen sind die Gemeinden. Diese nehmen die Aufgaben der Wärmeplanung im übertragenen Wirkungskreis (z.B. in Form einer Verwaltungsgemeinschaft oder als erfüllende Gemeinde) wahr.

  • Ich möchte mit anderen Gemeinden zusammenarbeiten – wie mache ich das?

    Sind sich mehrere Gemeinden einig, wird an eine Gemeinde durch Beschluss die Funktion der planungsausführenden Stelle übertragen. Verwaltungsgemeinschaften und erfüllende Gemeinden nehmen automatisch die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises für die Erstellung der KWP wahr.

  • Kann ich die KWP selbst erstellen?

    Als regionaler Energiedienstleister bietet die TEAG Ihnen gerne die erforderlichen Dienstleistungen für eine rechtskonforme und qualitativ hochwertige KWP an. Unter der Voraussetzung der Einhaltung der Thüringer Wärmeplanungskostenerstattungsverordnung (ThürWPKEVO) §2 Abs. 2  sowie ausreichender Fachkenntnisse und personeller Ressourcen ist es der Kommune grundsätzlich möglich, eine KWP selbst zu erstellen.

  • An wen kann ich mich als Kommune für Informationen zur Erstellung meiner KWP wenden?

    Die TEAG als regionaler Dienstleister unterstützt ihre Kommune bei allen Fragen rund um die KWP und unterbreitet Ihnen gerne ein Angebot für die Erstellung eben dieser. Hierzu können Sie uns gerne direkt kontaktieren (E-Mail: energieloesungen@teag.de | Telefon: 0361 652-2019).
    Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer TEAG-Homepage sowie auf den Webseiten des KWW – Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende und des Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz.

  • Meine Kommune hat weniger als 10.000 Einwohner. Kann ich das vereinfachte Verfahren anwenden?

    Zum aktuellen Zeitpunkt (September 2024) steht die genaue Ausgestaltung des vereinfachten Verfahrens seitens des Landes Thüringen noch aus. Die TEAG empfiehlt unabhängig der Größe der Kommune das vereinfachte Verfahren zur KWP nicht anzuwenden.

  • Kommt in meine Kommune jetzt ein Wärmenetz?

    Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da die KWP zunächst ein ergebnisoffenes Planungsverfahren ohne rechtliche Bindung ist. Die Planung zeigt Lösungsvorschläge nach sozialen, ökologischen, technischen und wirtschaftlichen Kriterien auf. Sofern das Ergebnis dieser Kriterienbewertung für ein Wärmenetz spricht, kann und sollte ein Wärmenetz auf den Weg gebracht werden.

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